Allgemeine Geschäftsbedingungen WS Audiology Switzerland AG, Zürich

1.     VERTRAGSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”), unabhängig davon ob diese einem Vertriebsvertrag (“Vertriebsvertrag”) oder einer Auftragsbestätigung oder Rechnung (“Auftragsdokumentation”) beiliegen, gelten für den Verkauf aller Hörsysteme, Zubehörteile und anderer Produkte (zusammenfassend “Produkte”) sowie für die Erbringung aller Dienstleistungen (“Dienstleistungen”) durch die WSA-Gesellschaft, wie diese im Ernennungsschreiben oder Auftragsdokumentation definiert ist (“WSA”), an einen Kunden (“Kunde”), es sei denn, die Parteien hätten eine separate schriftliche Vereinbarung unterzeichnet. Jede Bestellung unterliegt der Annahme durch WSA gemäss den vorliegenden AGB (in ihrer jeweils aktuellen Fassung). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einer Bestellung, einem Bestellformular, einem Vertragsdokument oder einer anderen ähnlichen Korrespondenz, die vom Kunden stammt, werden hiermit ausgeschlossen. Mit der Bestellung, der Annahme der Lieferung oder durch das Fortführen einer Transaktion mit WSA erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

 

2.     ZAHLUNGEN

  1. Gestützt auf diese AGB erwirbt der Kunde die Produkte und/oder Dienstleistungen von WSA zum Weiterverkauf auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und auf eigenes Risiko. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Produkte als Produkte von WSA identifiziert werden können. Der Kunde legt seine eigenen (Weiter-)Verkaufspreise und Bedingungen für den (Weiter-)Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an seine eigenen Kunden fest.
  2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten für die vom Kunden aufgegebenen Bestellungen die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung von WSA gültigen WSA kann nach eigenem Ermessen die in der Preisliste aufgeführten Preise ändern und jederzeit Produkte und Dienstleistungen in die Preisliste aufnehmen oder aus dieser entfernen.
  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder ähnlicher Steuern (“Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern”). Alle Zahlungen sind ohne Abzug oder Einbehalt von Steuern durch den Kunden zu Sind nach geltendem Recht Steuern einzubehalten, erhöht sich der vom Kunden zu zahlende Betrag in dem Umfang, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass WSA nach Vornahme eines solchen Abzugs oder Einbehalts einen Nettobetrag erhält, der dem Betrag entspricht, den WSA erhalten hätte, wenn kein solcher Abzug oder Einbehalt vorgenommen worden wäre oder vorgenommen werden müsste.
  4. Der Kunde wird die vollständige Zahlung, in der in der Rechnung von WSA angegebenen Währung ohne Aufrechnung und in sofort verfügbaren Mitteln im Voraus leisten (wenn kein Kredit gewährt wurde), jedoch unter keinen Umständen später als dreissig (30) Tage nach dem Rechnungsdatum (wenn ein Kredit gemäss dem internen Kreditverfahren von WSA genehmigt wurde), es sei denn, WSA hat schriftlich eine andere Vereinbarung
  5. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, behält sich WSA das Recht vor, Vorauszahlungen auf andere Bestellungen auf die ausstehenden Beträge Zinsen in Höhe von 5 % pro Jahr (oder das gesetzlich zulässige Maximum, je nachdem, welches niedriger ist) fallen ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil.
  6. Sofern nicht anderweitig schriftlich mit WSA vereinbart, sind alle Zahlungen des Kunden per elektronischer Überweisung zu WSA akzeptiert keine Zahlungen des Kunden in Form von Bargeld oder Inhaberpapieren oder von einem Konto in einem anderen Land als (i) dem Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat, oder (ii) dem Land, in dem der Kunde seinen Hauptgeschäftssitz oder einen wesentlichen Teil seiner Geschäftstätigkeit hat. Der Kunde garantiert und sichert zu, dass keine Zahlungen direkt oder indirekt über einen Treuhänder, ein zwischengeschaltetes Unternehmen oder eine andere dritte Partei erfolgen werden.

 

3.     LIEFERUNG

  1. Die Lieferfristen sind nur indikativ und basieren auf den Umständen zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung durch WSA. WSA wird sich in angemessener Weise bemühen, angebotene oder bestätigte Liefertermine einzuhalten, haftet jedoch nicht für die Nichteinhaltung solcher Teillieferungen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
  2. Sofern nichts anderes schriftlich von WSA akzeptiert wurde, werden alle Produkte EXW (Incoterms 2020) geliefert. Alle Frachtund sonstigen Transport-, Verpakkungsund Versicherungskosten, Lizenzgebühren, Zölle und ähnliche Abgaben gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, WSA hat gesondert schriftlich etwas anderes akzeptiert. Der Übergang von Nutzen und Gefahr an den Produkten erfolgt gemäss den vereinbarten Incoterms.

 

4.     GEWÄHRLEISTUNG

  1. Die Produkte werden in Übereinstimmung mit dem Vertriebsvertrag oder der Auftragsdokumentation, den geltenden lokalen gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden WSA-Richtlinien verkauft. Die Gewährleistungsperiode beginnt mit dem Datum der Lieferung an den Kunden.
  2. WSA übernimmt keine Gewährleistung für Produkte, die von Dritten (d.h. nicht WSA oder Verbundenen Gesellschaften) hergestellt wurden, und die einzige Gewährleistung des Kunden für solche Produkte, falls vorhanden, ist die ursprüngliche Gewährleistung, die WSA an den Kunden weitergibt, sofern und soweit dies gesetzlich zulässig und vom ursprünglichen Hersteller gestattet ist.
  3. Jede von WSA im Rahmen dieser AGB gewährte Gewährleistung ist nicht abtretbar und nicht übertrag
  4. Die Gewährleistung gilt nicht für Produkte, die: (a) die durch Feuer, Unfall, Missbrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemässe Anwendung oder Abänderung oder durch das Versäumnis einer Person, die Produkte in Übereinstimmung mit den Anweisungen von WSA zu betreiben oder die empfohlene Betriebsumgebung einzuhalten, beschädigt wurden; (b) aufgrund von nicht autorisierten Versuchen, die Produkte zu reparieren, zu warten, zu ergänzen oder zu modifizieren, oder aufgrund des Anbringens und/oder der Verwendung von Teilen, Geräten oder Software, die nicht von WSA geliefert wurden, defekt sind; (c) aufgrund von Ursachen innerhalb von Geräten, Teilen oder Software, die nicht von WSA geliefert wurden, ausgefallen sind; oder (d) aufgrund von gewöhnlichen Lade-/Entladezyklen eine Degradation der Batterie erfahren haben.
  5. Die Verpflichtung von WSA im Rahmen dieser Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz, nach Wahl von WSA, von defekten Produkten oder Teilen. Die Reparatur oder der Ersatz kann durch neue, gebrauchte oder instandegesetzte Produkte oder Teile erfolgen. Durch die Reparatur oder den Ersatz wird die Gewährleistungsfrist nicht unterbrochen, erweitert oder verlängert. Der Kunde ist verpflichtet, WSA die normalen Kosten für Service und Ersatzteile für jede Inspektion, Reparatur oder jeden Austausch zu zahlen, die nicht unter die hier dargelegte Garantie fallen.
  6. Diese Gewährleistung wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass WSA unverzüglich schriftlich über jegliche Nichteinhaltung informiert wird und die Inspektion von WSA ergibt, dass der Anspruch des Kunden durch die Gewährleistungsbedingungen abgedeckt Der Kundegewährt WSA uneingeschränkten und freien Zugang zu den Produkten, soweit dies für die Erbringung der Gewährleistungsdienstleistungen durch WSA erforderlich ist.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, seine eigenen Kunden und Endnutzer umfassend über die Bedingungen der WSA-Gewährleistung für den Kunden zu informieren, zusammen mit allen anderen Informationen, die nach geltendem Recht erforderlich sind. Der Kunde ist für seine Gewährleistung oder sonstigen Zusicherungen gegenüber seinen eigenen Kunden oder Endbenutzern Der Kunde stellt WSA und den Verbundenen Gesellschaften von jeglichem Verlust oder Schaden sowie von allen Kosten frei, die WSA oder den Verbundenen Gesellschaften entstehen oder entstehen werden, wenn Kunden oder Endnutzer des Kunden Ansprüche gegen WSA oder Verbundenen Gesellschaften geltend machen.
  8. IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZE ÜBERNIMMT WSA NUR GEGENÜBER DEM KUNDEN, MIT DEM EIN VERTRAGSVERHÄLTNIS BESTEHT, EINE GEWÄHRLEISTUNG, WIE SIE IN DIESEM 4. ABSCHNITT DER AGB DARGELEGT IST. DIESE GEWÄHRLEISTUNG ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ANSPRÜCHE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR BESTIMMTE ZWECKE, UND STELLT ALS SOLCHE DIE EINZIGE GEWÄHRLEISTUNG DAR, DIE IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN UND JEGLICHE MÄNGEL, UNZULÄNGLICHKEITEN ODER NICHTKONFORMITÄT EINES PRODUKTS, EINER DIENSTLEISTUNG ODER EINES ANDEREN ARTIKELS, DIE IM RAHMEN DIESER AGB ODER EINER VEREINBARUNG, DIE DIESE AGB BEINHALTET, GELIEFERT WERDEN, ABGEGEBEN WIRD.
  9. WSA hat jederzeit das Recht, die Herstellung und/oder das Design von Produkten oder Dienstleistungen ohne Vorankündigung zu ändern, wenn nach dem Urteil von WSA eine solche Änderung die allgemein angegebene Funktion der Produkte oder Dienstleistungen nicht wesentlich verändert.

 

5.     HAFTUNG

  1. WSA haftet im Zusammenhang mit den von WSA gelieferten Produkten und Dienstleistungen einzig nach den Bestimmungen im 4. Abschnitt dieser AGB. Soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist, ist die Gesamthaftung von WSA gegenüber dem Kunden, unabhängig davon, ob sie sich aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit), einer ungerechtfertigten Bereicherung, einer Verletzung gesetzlicher Pflichten, Vorspielen falscher Tatsachen oder aus anderen Gründen ergibt, unter allen Umständen pro Vorfall auf den Wert der Produkte oder Dienstleistungen beschränkt, die den Anspruch begründen, und insgesamt auf den Wert der Produkte oder Dienstleistungen, die in den letzten 12 Monaten an den Kunden verkauft und von ihm vollständig bezahlt
  2. Unter keinen Umständen haftet WSA gegenüber dem Kunden, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder Rückerstattung, noch wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten, Vorspielen falscher Tatsachen oder aus anderen Gründen, für entgangenen Gewinn, Verlust von Goodwill, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von erwarteten Einsparungen, Verlust oder Verfälschung von Daten oder Informationen, Beschaffung von Ersatzgütern und/oder dienstleistungen, oder für besondere, indirekte oder Folgeschäden, die dem Kunden aus oder in Verbindung mit diesen AGB entstehen.
  3. Die Beschränkungen gemäss den Abschnitten a und 5.b gelten nicht für die Haftung für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit, die Haftung für Betrug oder jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.

 

6.     VERTRAULICHKEIT

  1. Jede Partei ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der von der anderen Partei offengelegten Informationen mit aller angemessenen Sorgfalt zu wahren, in jedem Fall aber nicht weniger als die Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen aufwenden würde, und legt die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur gegenüber ihren Mitarbeitern und Bevollmächtigten offen, die die offengelegten Informationen kennen müssen, oder wie es das geltende Recht
  2. Ungeachtet des Vorstehenden kann WSA auf schriftliche Anfrage einer Regierung oder Behörde die Existenz und die Einzelheiten dieser AGB offenlegen, einschliesslich der Identität des Kunden und der Einzelheiten der gelieferten Produkte und Dienstleistungen.

 

7.     GEISTIGES EIGENTUM

  1. Jegliche Software wird dem Kunden lizenziert, nicht verkauft. WSA und seine Lizenzgeber behalten sich alle Rechte vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt werden. Dem Kunden werden keine Rechte, Titel oder Interessen an Marken, Dienstleistungsmarken, Logos oder Handelsnamen von WSA oder seinen Lizenzgebern gewährt.
  2. Der Kunde erhält eine nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Software ausschliesslich in Verbindung mit den gelieferten Produkten und Dienstleistungen und nur für den/die in der Produktoder Dienstleistungsbeschreibung angegebenen Zweck(e) und in Übereinstimmung mit den von WSA zur Verfügung gestellten Produktoder Dienstleistungsanleitungen. Der Kunde darf diese Software oder Teile davon nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von WSA verändern, vervielfältigen oder kopieren, mit der Ausnahme, dass der Kunde eine Kopie zu Sicherungszwecken erstellen darf. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, endet die Lizenz des Kunden zur Nutzung dieser Software mit: (a) der Einstellung der Nutzung der im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Hardware, auf der diese Software ursprünglich installiert wurde; (b) der Einstellung der Zahlung der anwendbaren regelmässigen Lizenzund Wartungsgebühren, falls anwendbar; oder (c) der Verletzung einer der oben genannten Lizenzbedingungen, je nachdem, was zuerst eintritt. Alle Kopien der Software, für die die Lizenz gekündigt wird, sind WSA unverzüglich nach der Kündigung zurückzugeben.
  3. Vorbehaltlich des jederzeit möglichen Widerrufs durch WSA darf der Kunde die im Namen von WSA oder seiner Verbundenen Gesellschaften eingetragenen Marken (zusammenfassend die “WSA-Kennzeichen”) ausschliesslich zu Werbeund Vertriebszwecken gemäss den von WSA dem Kunden von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellten Spezifikationen und Richtlinien verwenden. Zur Vermeidung von Missverständnissen: der Kunde darf die WSA-Kennzeichen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WSA nicht für andere Zwecke verwenden. Der Kunde darf die jeweiligen WSA-Kennzeichen ab dem Zeitpunkt der Beendigung dieser AGB oder jeder anderen Beendigung von Nutzungsrechten in Bezug auf WSA-Kennzeichen, die in Verbindung mit diesen AGB gewährt wurden, nicht mehr verwenden. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 7.c gelten nicht, soweit die Verwendung von WSA-Kennzeichen durch den Kunden durch zwingendes Recht erlaubt ist.

 

8.     KÜNDIGUNG UND HÖHERE GEWALT

  1. Jede Partei kann diese AGB oder ihre Anwendbarkeit in Bezug auf ein oder mehrere einzelne Produkte oder Dienstleistungen ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten kündigen.
  2. Jede Partei kann diese Bedingungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung bei Eintreten eines der folgenden Ereignisse kündigen:
    1. die andere Partei einen wesentlichen Verstoss gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen begeht und dieser Verstoss nicht behebbar ist oder (falls ein solcher Verstoss behebbar ist) diesen Verstoss nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt, oder
    2. die andere Partei freiwillig einen Konkursantrag stellt oder unfreiwillig ein Konkursantrag gegen die andere Partei gestellt wird, der nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Antragstellung erledigt ist.
  3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, kann WSA diese AGB bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen:
    1. Der Kunde zahlt einen unbestrittenen Betrag, der gemäss diesen AGB fällig ist, nicht zum Fälligkeitsdatum und bleibt mindestens vierzehn (14) Tage nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung in Verzug;
    2. Der Kunde verstösst gegen seine Verpflichtungen aus den Abschnitten 6 oder 7;
    3. der Kunde gegen einen der in Abschnitt 9 festgehaltenen Bestimmungen verstösst;
    4. Der Kunde erwirbt direkt oder indirekt eine Beteiligung an einem Unternehmen, das mit WSA im Wettbewerb steht, oder schliesst auf andere Weise Verträge mit einem solchen Unternehmen ab, die dem Kunden einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen verschaffen; oder
    5. ein mit WSA konkurrierendes Unternehmen erwirbt direkt oder indirekt eine Beteiligung am Kunde.
  4. WSA haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus diesen AGB, die direkt oder indirekt durch höhere Gewalt verursacht wurden oder auf höhere Gewalt zurückzuführen Als höhere Gewalt gelten u.a. staatliche Massnahmen oder Verordnungen, gerichtliche Massnahmen oder Anordnungen, Ausbruch von Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Handlungen, Aufstände, Unruhen, Epidemien, klimatische Bedingungen, Feuer, Überschwemmungen, Explosionen, Unfälle, Diebstähle, Materialmangel, Energiemangel, Verspätungen oder Ausfälle von Spediteuren, Subunternehmern oder Lieferanten, Streiks oder andere arbeitsrechtliche Schwierigkeiten, Aussperrungen oder Handelsstreitigkeiten (unter Beteiligung von Arbeitnehmern oder anderen Parteien) und/oder andere Ereignisse oder Umstände (gleicher oder ähnlicher Art wie die genannten), die sich der Kontrolle von WSA entziehen, ohne dass ein Verschulden oder Fahrlässigkeit vorliegt.
  5. WSA wird den Kunden schriftlich über die Ursache der höheren Gewalt informieren und sich mit angemessener Sorgfalt bemühen, die Erfüllung dieses Vertrages wieder aufzunehmen. WSA kann die Produktion und die Lieferung der betroffenen Produkte unter den verschiedenen Kunden, einschliesslich des Kunden, gerecht aufteilen. Wird die Erfüllung aufgrund höherer Gewalt ausgesetzt oder verzögert, so verlängert sich die Erfüllungsfrist entsprechend; wird die Erfüllung jedoch um mehr als drei Monate ausgesetzt oder verzögert, so kann WSA nach Ablauf dieser drei Monate und solange die Erfüllung ausgesetzt oder verzögert ist, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung nach deren Eingang kündigen.

9.     EINHALTUNG VON GESETZEN

  1. Der Kunde sichert zu, dass er und alle in seinem Namen handelnden Parteien (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf seine Mitarbeiter, verbundenen Gesellschaften, Vertreter und Geschäftspartner) alle geltenden Gesetze und Vorschriften strikt einhalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Besteuerung, Sanktionen, Korruptionsbekämpfung, Bestechungsbekämpfung, Kartellrecht, Geldwäschebekämpfung oder andere strafrechtliche Gesetze, Regeln oder Vorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, WSA unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von zehn (10) Kalendertagen, schriftlich zu informieren, wenn er feststellt, dass eine der vorstehenden Zusicherungen nicht mehr wahr und korrekt ist, oder wenn er direkt oder indirekt von einem Dritten oder einem leitenden Angestellten oder Mitarbeiter von WSA aufgefordert wird, gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift im Zusammenhang mit diesen AGB zu verstossen.
  2. Der Kunde sichert ferner zu, dass:
    1. weder der Kunde noch ihre verbundenen Gesellschaften, Tochtergesellschaften, Direktoren, Manager, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenten oder Vertreter eine natürliche oder juristische Person sind oder sich im Eigentum oder unter der Kontrolle einer natürlichen oder juristischen Person befinden, die (a) ein “Specially Designated National” oder eine “Blocked Person” ist oder anderweitig auf einer Liste des Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums (insbesondere der Liste der “Specially Designated Nationals and Blocked Persons” oder einer Nachfolgeliste), des US-Handelsministeriums oder des US-Aussenministeriums steht; oder (b) auf der konsolidierten Sanktionsliste der Europäischen Union, der konsolidierten Liste der Finanzsanktionen des britischen Finanzministeriums, der Iran-Liste der britischen Exportkontrollbehörde oder (c) auf der Liste der designierten Personen und Einrichtungen in Singapur aufgeführt sind oder (d) anderweitig als Finanzsanktionen unterliegend oder mit einem Verbot oder einer Beschränkung für den Erhalt von Dienstleistungen der USA, der EU, Singapurs oder des Vereinigten Königreichs oder anderen gleichwertigen lokalen Bestimmungen belegt sind;
    2. der Kunde die ihm im Rahmen dieser AGB gewährten Rechte in Übereinstimmung mit diesen AGB und allen von WSA auferlegten Einschränkungen und Richtlinien ausübt;
    3. dass der Kunde alle anwendbaren Gesetze, einschliesslich der Sanktionsgesetze und -vorschriften der USA, der EU, Singapurs und des Vereinigten Königreichs, einhalten wird und dafür sorgen wird, dass seine Verbundenen Gesellschaften, Tochtergesellschaften, Direktoren, Manager, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenten und Vertreter diese einhalten. Der Kunde verpflichtet sich, WSA unverzüglich schriftlich über jede Änderung der Eigentumsverhältnisse oder der Kontrolle zu informieren, die die in diesem Abschnitt gemachten Zusicherungen verletzen oder anderweitig beeinflussen könnte;
    4. der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle Produkte, Software oder Technologie, einschliesslich technischer Daten, die er von WSA erhält, der Exportkontrolle unterliegen können. Der Kunde verpflichtet sich und stimmt zu, die geltenden Exportkontrollen einzuhalten;
    5. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung des US Foreign Corrupt Practices Act (“FCPA”), des UK Bribery Act und der Gesetze des Landes, in dem Transaktionen getätigt oder Dienstleistungen im Rahmen dieser AGB erbracht In Verbindung mit der Erfüllung dieser AGB darf der Kunde weder direkt noch indirekt einem Amtsträger (“Amtsträger”) oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person Geld anbieten, zahlen, zu zahlen versprechen oder die Zahlung von Geld genehmigen, oder einem Amtsträger oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person etwas von Wert anbieten, versprechen oder die Übergabe genehmigen, wenn er weiss oder Grund zu der Annahme hat, dass das Geld oder der Wertgegenstand ganz oder teilweise angeboten wird, direkt oder indirekt einem solchen Beamten oder einer solchen Person angeboten, gegeben oder versprochen wird, um (a) eine Handlung oder Entscheidung eines Amtsträgers zu beeinflussen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf eine Entscheidung, seine oder ihre offiziellen Aufgaben nicht zu erfüllen; (b) einen solchen Amtsträger zu veranlassen, seinen Einfluss bei einer Regierung geltend zu machen, um eine Handlung oder Entscheidung dieser Regierung zu beeinflussen; oder (c) sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, um in jedem Fall dazu beizutragen, Geschäfte für oder mit einer Person zu gewinnen oder zu behalten oder Geschäfte an eine Person zu leiten, einschliesslich der Erlangung bevorzugter behördlicher Genehmigungen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Verhinderung von Korruption zu treffen. Der Kunde stellt durch organisatorische Massnahmen und Schulungen seines Personals und seiner Auftragnehmer sicher, dass der Kunde und seine Mitarbeiter sowie etwaige Auftragnehmer des Kunden in der Geschäftsbeziehung mit WSA sowie mit Dritten, insbesondere Kunden, keine korrupten Handlungen vornehmen, die nach geltendem Recht, insbesondere des Landes, in dem der Kunde ansässig ist, verboten
  4. Der Kunde verpflichtet sich, Bücher und Aufzeichnungen zu führen und im Falle der unten genannten Überprüfung zur Verfügung zu stellen, in denen alle vom Kunden erhaltenen Produkte und Dienstleistungen sowie die von ihm geleisteten Zahlungen genau beschrieben sind, sowie Nachweise für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäss diesem Abschnitt 9 zu erbringen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung von Compliance-Schulungen, die dem Geschäft des Kunden angemessen sind). WSA oder ein von WSA beauftragter Dritter ist berechtigt, auf die im Besitz des Kunden befindlichen Informationen in Bezug auf alle Produkte und Dienstleistungen, die der Kunde im Rahmen dieser AGB erhalten hat, zuzugreifen und diese zu überprüfen, wenn (i) WSA Informationen erhalten hat, die nach Auffassung von WSA darauf hindeuten, dass der Kunde möglicherweise gegen eine Bestimmung dieses Abschnitts 9 verstossen hat, oder (ii) die Ergebnisse der internen Bewertungen von WSA auf ein potenzielles Korruptionsrisiko hindeuten. Der Kunde erklärt sich bereit, bei einem solchen Zugriff und einer solchen Überprüfung vollständig zu kooperieren und zu helfen.

 

10.   REGULATORISCHES

  1. Der Kunde sichert hiermit zu, dass (i) der Kunde nicht von öffentlichen Beschaffungsoder Rückerstattungsprogrammen im Gesundheitswesen ausgeschlossen oder suspendiert ist und dass (ii) alle Gesetze, Regeln, Vorschriften oder andere Bestimmungen, die von der zuständigen Behörde in dem/den Gebiet(en) erlassen wurden, in dem WSA dem Verkauf von Produkten durch den Kunden zugestimmt hat (“Gebiet”), einschliesslich des Imports und des Verkaufs von Medizinprodukten, vom Kunden zu jeder Zeit ordnungsgemäss eingehalten wurden und werden.
  2. Unbeschadet der Gültigkeit von Abschnitt 10.a sichert der Kunde zu, dass:
    1. Wenn der Kunde in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig oder geschäftlich tätig ist, er die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte in ihrer jeweils gültigen Fassung (die “MDR”) und die dem Kunden durch diese Verordnung auferlegten Pflichten einhält;
    2. Der Kunde hat ein Register von eingegangenen Beschwerden einzurichten und zu führen und die Überwachung der Beschwerden gegenüber der zuständigen Behörde und WSA sicherzustellen;
    3. Der Kunde überprüft regelmässig die Kennzeichnung aller Produkte, die als Medizinprodukte qualifiziert werden, auf Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und der Konformitätsbewertung; und
    4. Der Kunde darf die Kennzeichnung eines Produkts nicht entfernen, verändern oder unkenntlich machen. Der Kunde muss die Kontrolle über die Aufzeichnungen aufrechterhalten, indem er die effiziente Aufbewahrung der Dokumentation für die Rückverfolgbarkeit sicherstellt, zusammen mit den Rechnungen, den an die Endverbraucher verkauften Produkten, den Kundenbeschwerden oder negativen Marktüberwachungsinformationen, den Aufzeichnungen und der Dokumentation von Rückrufen, den Mustern und Verkaufsunterlagen, den Produktregistrierungen im Gebiet bei den zuständigen Regierungsoder Gesundheitsbehörden und jeder Registrierung, Genehmigung oder Einreichung dieser AGB.
  3. Die Aufzeichnungen, auf die in Abschnitt c müssen für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren aufbewahrt werden, nachdem das Produkt aus der Produktion genommen und die letzte Einheit vom Kunden verkauft wurde (je nachdem, was später eintritt), und müssen das Verkaufsdatum, die Seriennummer, den Namen und die Adresse des Käufers und falls vorhanden des Empfängers der Versandverpackung sowie die Produktreferenzund Losnummern enthalten.
  4. Der Kunde muss in der Lage sein, jedes Produkt innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen vollständig bis zum Endverbraucher zurückzuverfolgen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, alle Beschwerden zu Produkten an WSA weiterzuleiten, sobald diese festgestellt werden. Diese Verpflichtung umfasst alle mündlichen, elektronischen oder schriftlichen Rügen von Mängeln in Bezug auf Kennzeichnung, Qualität, Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit, Wirksamkeit oder Leistung eines
  6. Der Kunde informiert WSA unverzüglich über alle mündlichen, elektronischen oder schriftlichen Rügen oder Berichte von zuständigen Behörden, Endverbrauchern oder anderen über Zwischenfälle oder Beinahe-Zwischenfälle im Zusammenhang mit den Produkten, damit WSA in der Lage ist, angemessen zu reagieren und auch die nationalen Gesundheitsbehörden zu
  7. Der Kunde erkennt an, dass WSA einen Rückruf oder eine Feldsicherheitskorrekturmassnahme aussprechen kann, wenn ein Rückruf eines Produkts oder ein Beratungshinweis erforderlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle Anweisungen zu befolgen, die in einem Sicherheitshinweis oder einem Beratungshinweis enthalten Der Kunde trägt seine eigenen Kosten im Falle eines Produktrückrufs.
  8. Für die Zwecke dieses Abschnitts gilt 10: “Beratungshinweise” sind Hinweise auf Produkte, die korrigiert werden müssen, um sicher zu sein und die vorgesehene Leistung zu erbringen, sowie auf nichtkonforme Produkte, die nicht korrigiert werden können und vom Markt genommen werden müssen. “Sicherheitskorrekturmassnahmen” sind alle Massnahmen, die von WSA ergriffen werden, um das Risiko des Todes oder einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands im Zusammenhang mit der Verwendung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts zu Solche Massnahmen können durch eine Sicherheitsmitteilung mitgeteilt werden. “Sicherheitsmitteilung” ist eine Mitteilung an Kunden und/oder Benutzer, die von WSA oder seinem Vertreter im Zusammenhang mit einer Feldsicherheitskorrekturmassnahme verschickt wird.Unter “Zwischenfall oder Beinahe-Zwischenfall” ist jede Funktionsstörung oder Verschlechterung der Eigenschaften und/oder der Leistung eines Produkts sowie jede Unzulänglichkeit in der Kennzeichnung oder in der Gebrauchsanweisung zu verstehen, die direkt oder indirekt zum Tod eines Patienten, eines Anwenders oder anderer Personen oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung ihres Gesundheitszustands führen könnte oder geführt hat.
  9. Soweit der Kunde Dienstleistungen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Installation und/oder Wartung) an Dritte auslagert, hat er dafür zu sorgen, dass diese Dritten die Verpflichtungen dieses Abschnitts 10. ein Der Kunde hat WSA über derartige Auslagerungsaktivitäten vor deren Beginn zu informieren und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WSA.
  10. Für die Marktzulassung und -einführung ist der Kunde für die lokale Produktzulassung, -registrierung und/ oder -lizenzierung verantwortlich, sofern nicht anders mit WSA vereinbart. WSA unterstützt den Kunden im Genehmigungsverfahren, wenn der Kunde für die Vermarktung des Produkts verantwortlich ist. Der Kunde darf erst dann mit dem Verkauf des Produkts an Kunden beginnen, wenn alle gesetzlichen, behördlichen, lizenzrechtlichen und technischen Anforderungen, alle Anforderungen von WSA und alle anwendbaren lokalen Anforderungen erfüllt sind.
  11. Auf Verlangen von WSA wird der Kunde mit WSA zusammenarbeiten und WSA dabei unterstützen, alle von den zuständigen Aufsichtsbehörden geforderten Daten zu beschaffen und Genehmigungen für die Vermarktung der Produkte im Gebiet einzuholen, einschliesslich aller Zertifikate oder gleichwertigen Genehmigungen oder Bewilligungen. Der Kunde wird WSA unverzüglich Kopien aller dieser Genehmigungen und Bewilligungen zur Verfügung stellen.
  12. Falls Produktregistrierungen, Genehmigungen oder Bewilligungen auf den Namen des Kunden ausgestellt sind, wird der Kunde diese Registrierungen, Genehmigungen und Bewilligungen, die sich auf WSA oder die Produkte im Gebiet beziehen, unverzüglich und ohne Kosten für WSA nach Beendigung dieser AGB oder nach schriftlicher Aufforderung durch WSA an WSA oder seinen Bevollmächtigten abtreten und übertragen. Der Kunde darf ohne die erforderlichen Registrierungen, Genehmigungen oder Bewilligungen keine Produkte in das Gebiet einführen oder verkaufen. Der Kunde ist daher für die Einhaltung der vor Ort geltenden länderspezifischen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, WSA Corporate Quality Management / Registration Team über geltende länderspezifische regulatorische Anforderungen und etwaige Änderungen unverzüglich zu informieren. Damit wird sichergestellt, dass WSA den Marktzugang für seine Produkte erreicht und aufrechterhält.
  13. WSA oder Verbundene Unternehmen haben das Eigentumsrecht an allen behördlichen Registrierungen der Produkte sowie an den behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen usw. Der Kunde ist nicht befugt, im Namen von WSA bei der Korrespondenz mit Behörden zu handeln, es sei denn, WSA stellt dem Kunden eine schriftliche, ordnungsgemäss unterzeichnete Vollmacht für diesen speziellen Zweck zur Verfügung.
  14. Die technische Dokumentation von WSA (Benutzerhandbuch, Sicherheitshandbuch und Datenblatt) dient dem Kunden als Master-Benutzerdokumentation. Der Kunde hat den Inhalt dieser Master-Benutzerdokumentation in die lokale Benutzerdokumentation zu übernehmen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zusätzliche länderspezifische Vorschriften in die lokale Benutzerdokumentation zu Der Kunde ist verantwortlich für die Übergabe der technischen Dokumentation zusammen mit dem Produkt an seinen Kunden.

 

11.   WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hier behandelten Gegenstand dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Absprachen, Zusicherungen, Zusagen oder Verhandlungen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand. WSA kann diese AGB von Zeit zu Zeit aktualisieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sich an die derzeit gültige Version dieser AGB zu halten, die auf Anfrage unter erhältlich Die Parteien können schriftlich vereinbaren, diese AGB zu ändern. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Eine solche schriftliche Änderung dieser AGB hat Vorrang im Falle eines Widerspruchs zwischen einer solchen schriftlichen Änderung und diesen AGB (in der jeweils aktualisierten Fassung).
  2. Die vorliegenden AGB begründen kein Arbeitsverhältnis, keine einfache Gesellschaft, kein Joint Venture und kein Auftraggeberund Vertreterverhältnis zwischen dem Kunden und Der Kunde hat weder einen Anspruch auf eine Provision, noch ist er berechtigt, im Namen von WSA Zusicherungen abzugeben oder in einer anderen Weise für WSA zu handeln.
  3. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WSA keine Rechte oder Verpflichtungen aus diesen AGB abtreten, und jeder Versuch, dies zu tun, ist
  4. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar erklärt wird, wird diese Bestimmung so geändert und ausgelegt, dass die Ziele dieser Bestimmung so weit wie nach geltendem Recht möglich erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit.
  5. Mit Ausnahme der Verbundenen Gesellschaften von WSA hat eine Person, die keine Vertragspartei dieser AGB ist, kein Recht, diese AGB durchzusetzen oder zu nutzen.
  6. Für die Zwecke dieser AGB bedeutet “Verbundene Gesellschaften” im Hinblick auf eine Gesellschaft, jede andere Gesellschaft welche die betroffene Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert, von der betroffenen Gesellschaft kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht.
  7. Kein Unterlassen und/oder keine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts im Rahmen dieser AGB seitens einer Partei gilt als Verzicht darauf, noch schliesst eine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts die weitere Ausübung eines anderen Rechts
  8. Diese AGB können in andere Sprachen übersetzt werden, um den geltenden Gesetzen zu entsprechen und/oder in zweisprachigem Format abgefasst sein. Ungeachtet einer solchen Übersetzung vereinbaren die Parteien, dass die englische Version dieser AGB im Falle eines Konflikts zwischen der englischen Version dieser AGB und einer Übersetzung Vorrang hat.

 

12.   ANWENDBARES RECHT UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT

  1. Diese AGB unterstehen den Gesetzen des Landes, in dem WSA seinen Sitz hat, und sind entsprechend auszulegen und zu interpretieren. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist
  2. WSA und der Kunde werden sich nach besten Kräften bemühen, nach Treu und Glauben zu verhandeln und alle Streitigkeiten beizulegen, die sich aus diesen AGB ergeben oder sich auf diese beziehen könnten. Wenn eine solche Streitigkeit nicht durch gewöhnliche Verhandlungen zwischen Vertretern von WSA und dem Kunden gütlich beigelegt werden kann, wird die Streitigkeit an die Geschäftsleitung beider Parteien verwiesen, die sich nach Treu und Glauben treffen werden, um die Streitigkeit zu lösen.
  3. Sollte eine solche Streitigkeit nach dreissig (30) Tagen nach der oben erwähnten Aufforderung einer der Parteien zur Aufnahme von Verhandlungen nicht beigelegt sein, werden solche Streitigkeiten wie folgt beigelegt: Die Streitigkeit (einschliesslich des Bestehens, der Gültigkeit oder der Beendigung dieser AGB) wird vor den Gerichten der Stadt Zürich (Kreis 1) anhängig gemacht und endgültig geregelt. Der Kunde verzichtet hiermit unwiderruflich auf alle Ansprüche oder Einwände, die er jetzt oder in Zukunft gegen den Gerichtsstand eines Verfahrens, das sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergibt, haben könnte.

 

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